Diesbezüglich führte RAD-Arzt Dr. med. C. nachvollziehbar aus, bei radiologisch klar konsolidierter LWS-Fraktur sei spätestens seit dem Bericht von Dr. med. D. vom 17. August 2020 eine Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit gemäss Gutachten der B. vom 15. Januar 2020 (VB 42.2) wieder erreicht (VB 79 S. 4). Anhaltspunkte für eine länger andauernde Arbeitsunfähigkeit infolge der fraglichen Fraktur lassen sich den medizinischen Akten nicht entnehmen. -6-