5.2. 5.2.1. Aus den medizinischen Akten geht hervor, dass die Beschwerdeführerin beim Unfall vom 14. Februar 2020 eine Deckplattenimpressionsfraktur LWK 2 erlitt (vgl. etwa VB 67 S. 76). Der behandelnde Orthopäde Dr. med. D., Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, bezeichnete diese am 17. August 2020 als stabil (VB 67 S. 4). Aus dem Bericht vom 22. Oktober 2020 über die gleichentags durchgeführte radiologische Untersuchung der LWS geht hervor, dass ein bekannter Status nach Deckplattenimpressionsfraktur LWK 2 ohne sekundäre Sinterung und [mit] im Verlauf ossärer Konsolidierung bestehe (vgl. VB 67 S. 2). Diesbezüglich führte RAD-Arzt Dr. med.