VB 67 S. 4), sei bei radiologisch klar konsolidierter LWS-Fraktur eine Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit gemäss Gutachten vom Januar 2020 wieder erreicht worden (VB 79 S. 4). 3.2. Am 15. Januar 2022 nahm RAD-Arzt Dr. med. E., Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, zu den nach der Stellungnahme von RAD-Arzt Dr. med. C. vom 28. Mai 2021 eingegangen medizinischen Berichten Stellung und führte aus, diese hätten keinen Einfluss auf die RAD-Beurteilung vom 28. Mai 2021. In jedweder leichten bis zeitweise mittelschweren Tätigkeit bestehe "seit wenigstens Juli 2019" eine 100%ige Arbeitsfähigkeit (VB 88 S. 2).