Es liege ebenfalls eine unverändert leicht hypertrophe obstruktive Kardiomyopathie vor. Dr. med. C. erachtete mit Blick auf das Belastungsprofil der angestammten Tätigkeit (Fragebogen für Arbeitgebende vom 23. Juli 2008, VB 4 S. 5 f.) diese nicht mehr als zumutbar, jedoch bestehe für eine (zumindest) leichte bis intermittierend mittelschwere - 10 - Tätigkeit eine uneingeschränkte Belastbarkeit (Stellungnahme vom 14. September 2021, VB 241 S. 2 f.).