6.2. 6.2.1. Den Berichten des behandelnden Kardiologen Dr. med. D. über die jährlichen Verlaufskontrollen vom 17. Mai 2021 (VB 236) und 11. Juli 2022 (dem Gericht am 14. Juli 2022 eingereicht) ist zu entnehmen, der Beschwerdeführer sei kardial beschwerdefrei. In Zusammenschau der Klinik und aller erhobenen Befunde ergebe sich derzeit klinisch kein ausreichender Anhalt für eine Progredienz der nativen koronaren Herzerkrankung und/oder für eine Bypassstenose. Es liege ebenfalls eine unverändert leicht hypertrophe obstruktive Kardiomyopathie vor.