6. 6.1. Nach der medexperts-Begutachtung erfolgten kardiologische Abklärungen. Am 4. Mai 2020 wurde der Beschwerdeführer einer Bypass-Operation unterzogen. Weil es ungewiss war, ob die Herzerkrankung geeignet war, eine (erhebliche) Verschlechterung des Gesundheitszustands des Beschwerdeführers zu bewirken, wies das Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2020.412 vom 12. Januar 2021 die Beschwerdegegnerin zu weiteren Abklärungen an (VB 225 E. 5.). In der Folge holte diese medizinische Akten ein und legte die Akten wiederholt Dr. med. C. vom RAD vor.