2.2. Die Grundsätze und rechtlichen Grundlagen einer Neuanmeldung sowie die Rechtsprechung zum Untersuchungsgrundsatz und Beweiswert von nach Art. 44 ATSG eingeholten Gutachten wurden vom Versicherungsgericht im Urteil VBE.2020.412 vom 12. Januar 2021 dargelegt (VB 225 E. 2. und 4.). Darauf wird verwiesen.