2. 2.1. Am 2. Mai 2022 erhob der Beschwerdeführer innert der durch die Gerichtsferien verlängerten Frist Beschwerde beim Versicherungsgericht des Kantons Aargau und beantragte Folgendes: "1. Die Verfügung vom 13. März 2022 sei aufzuheben. 2. Das Gutachten der medexperts ag vom 13. Januar 2020 sei mangels Beweiswert aus dem Recht zu weisen.