1.4. In der Folge holte die Beschwerdegegnerin weitere medizinische Berichte ein und legte die Akten mehrfach Dr. med. C., Facharzt für Allgemeine Innere Medizin vom Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD), vor. Mit Vorbescheid vom 19. November 2021 stellte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer in Aussicht, das Rentenbegehren abzuweisen. Im Laufe des Vorbescheidverfahrens nahm Dr. med. C. erneut Stellung. Daraufhin -3- verfügte die Beschwerdegegnerin am 17. März 2022 die Abweisung des Leistungsbegehrens.