1.2. Am 30. November 2010 gelangte der Beschwerdeführer unter Verweis auf eine massive Verschlechterung seines Gesundheitszustandes erneut an die Beschwerdegegnerin. Diese veranlasste beim Swiss Medical Assess- ment- and Business-Center, Bern, eine polydisziplinäre Begutachtung (Gutachten vom 27. März 2013) sowie eine neurologische Folgebegutachtung (Gutachten vom 28. Februar 2014). Anschliessend gab sie ein polydisziplinäres Gutachten bei der medas Ostschweiz (medas), St. Gallen (Gutachten vom 16. Februar 2015), in Auftrag. Mit Verfügung vom 11. Januar 2016 wies die Beschwerdegegnerin das Leistungsbegehren ab. Eine dagegen gerichtete Beschwerde wies das Versicherungsgericht des Kan-