8.5 Stunden pro Tag. Dabei sei die Leistungsfähigkeit um ca. 20 % eingeschränkt, da bei Auftreten von Beschwerden im Rahmen der bestehenden Rhizarthrose links möglicherweise ein erhöhter Pausenbedarf zum Abklingen der Beschwerden bestehe (VB 125.7 S. 10 f.).