An die Funktionsfähigkeit der rechten Hand könnten in einer leidensangepassten Tätigkeit keinerlei Anforderungen gestellt werden, da bereits bei geringen manuellen Belastungen funktionsausschliessende Schmerzen im Rahmen der bestehenden Rhizarthrose ausgelöst werden würden. Tätigkeiten mit kurzfristiger Belastung ausschliesslich der linken Hand seien vollschichtig vorstellbar. Eine solche Tätigkeit erlaube eine maximale Präsenzzeit von -6-