4. 4.1. Der rheumatologische Gutachter stellte fest, die angegebenen Beschwerden würden sich zur Hauptsache an der rechten Hand mit einer Betonung des Handgelenkes bzw. des Daumenstrahles lokalisieren. Ähnliche Beschwerden bestünden (wenn auch deutlich weniger intensiv) an der linken Hand (VB 125.6 S. 10). Es bestehe eine eindeutige, nachvollziehbare Einschränkung der Belastbarkeit der rechten Hand für alle manuell ausgerichteten Tätigkeiten (VB 125.6 S. 11).