An der rechten Hand bestehe für alle manuell ausgerichteten Tätigkeiten eine Belastbarkeitseinschränkung. Zudem sei von einer leichtgradigen Reduktion der zumutbaren Belastbarkeit des Achsenskeletts auszugehen. Aufgrund der psychischen Problematik sei die Arbeitsfähigkeit um 30 % eingeschränkt. Für die bisherige Tätigkeit als Verpackerin sei ab dem 31. Mai 2018 von einer vollen Arbeitsunfähigkeit auszugehen.