der Hausarzt und die behandelnden Bestrahlungsspezialisten übereinstimmend eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit attestieren würden (Beschwerde S. 1). Streitig und zu prüfen ist demnach, ob die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 26. April 2022 zu Recht eine vom 1. September 2019 bis zum 29. Februar 2020 befristete ganze Invalidenrente zugesprochen hat.