1.2. Daraufhin veranlasste die Beschwerdegegnerin ein polydisziplinäres Gutachten bei der Swiss Medical Assessment- and Business-Center AG, Bern (SMAB), welches am 6. Januar 2022 erstattet wurde. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren sowie Rücksprache mit dem RAD sprach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 26. April 2022 eine vom 1. September 2019 bis zum 29. Februar 2020 befristete ganze Rente zu und verneinte einen darüberhinausgehenden Rentenanspruch. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 26. April 2021 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 2. Mai 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: