Aus orthopädischer Sicht wird in der ergänzenden Stellungnahme vom 11. Februar 2021 ausgeführt, bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit sei im Gutachten vom 1. Dezember 2020 berücksichtigt worden, dass Dauerschmerzen zu einer verminderten Konzentrationsfähigkeit führen würden, was ein verlangsamtes Arbeitstempo bewirke und zusätzliche Pausen notwendig mache. Da bei einer rein sitzenden Tätigkeit die Gefahr vermehrter Schwellungen und einer Schmerzverstärkung bestehe, müsse die Beschwerdeführerin die Möglichkeit haben, aufzustehen und umherzugehen.