3.2. Am 17. Dezember 2020 legte die Sachbearbeitung der Beschwerdegegnerin das medexperts-Gutachten Dr. med. F., Fachärztin für Allgemeinmedizin (D) sowie für Psychiatrie und Psychotherapie (D), zur Beurteilung vor. Dabei hielt sie im Wesentlichen fest, es sei unklar, ob aus orthopädischer Sicht in einer rein sitzenden Tätigkeit allenfalls eine höhere Arbeitsfähigkeit bestehe. Ferner sei nicht nachvollziehbar, weshalb die psychiatrische Einschätzung erst ab dem aktuellen Untersuchungszeitpunkt Geltung haben solle.