3. 3.1. Die Beschwerdegegnerin stützte sich in ihrer Verfügung vom 9. März 2022 in medizinischer Hinsicht auf das von ihr eingeholte bidisziplinäre medex- perts-Gutachten vom 1. Dezember 2020. Dieses vereint eine psychiatrische Beurteilung durch Dr. med. D., Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, sowie eine orthopädische Beurteilung durch Dr. med. E., Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates. Es wurden folgende Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit gestellt (vgl. VB 65.1, S. 5):