2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 18. Mai 2022 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin zum Verfahren beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. Diese liess sich innert Frist nicht vernehmen. 2.4. Mit Verfügung vom 19. Mai 2022 bewilligte die Instruktionsrichterin der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege und ernannte MLaw Rosa Renftle, Rechtsanwältin, Rheinfelden, zu deren unentgeltlicher Vertreterin. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: