Das Gutachten wurde am 1. Dezember 2020 erstattet. Nach Rücksprache mit ihrem internen Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) richtete die Beschwerdegegnerin am 27. Januar 2021 Ergänzungsfragen an die Gutachter, welche diese mit Stellungahme vom 11. Februar 2021 beantworteten. Gestützt darauf stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Vorbescheid vom 4. März 2021 die rückwirkende Zusprache einer befristeten ganzen Invalidenrente für die Zeit vom 1. Oktober 2017 bis 28. Februar 2019 in Aussicht.