Die C.-Gutachter nahmen am 10. März 2022 (unter anderem) zum Bericht der I. vom 22. Juni 2021 Stellung und hielten nachvollziehbar fest, dass in diesem Bericht kein einziger neuer Befund vorgelegt werde (VB 216.2 S. 11). Die medizinische Situation habe sich seit der Begutachtung nicht wesentlich geändert. So würden keine neuen gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen. Die neu eingegangenen Berichte würden keine neuen medizinischen Aspekte enthalten, welche wissenschaftlich hergeleitet worden seien (VB 216.3 S. 10).