4.2. 4.2.1. Zur Beurteilung des behandelnden Orthopäden Dr. med. H. vom 23. September 2021 (VB 208 S. 2 ff.) nahm der orthopädische C.-Gutachter am 12. Januar 2022 Stellung und hielt fest, eine Auswirkung auf die Belastbarkeit lasse sich aus der Symptombeschreibung "Mobilisationsschmerz", mit welchem Dr. med. H. die dem Beschwerdeführer attestierte 100%ige Arbeitsunfähigkeit begründet habe, wissenschaftlich nicht begründen. Auch die vorgeschlagene chirurgische Behandlung zur Behebung der Neuroforamenstenosen bei fehlenden neurologischen Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit finde keine Bestätigung in den wissenschaftlichen Leitlinien.