4. 4.1. Der Beschwerdeführer macht im Wesentlichen geltend, er habe sich aufgrund der Verschlechterung seines Gesundheitszustandes erneut in stationäre, mehrwöchige Behandlung begeben. Zudem sei der behandelnde Orthopäde Dr. med. H. zum Schluss gekommen, dass auch das bereits jetzt ausgeübte Arbeitspensum die Leistungsfähigkeit übersteige und längerfristig nicht gehalten werden könne (vgl. Beschwerde S. 21 f.).