2.3. Am 19. Februar 2021 nahm RAD-Arzt Dr. med. G., Facharzt für Rheumatologie, zum C.-Gutachten Stellung und hielt fest, die Schlussfolgerungen der Gutachter seien nachvollziehbar. Deren Beurteilung der Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit weiche vom MEDAS-Gutachten jedoch leicht ab: Statt von einer 80%igen Arbeitsfähigkeit wie im MEDAS-Gutachten werde von einer 100%igen Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit ausgegangen. Dabei handle es sich im Wesentlichen um eine andere Beurteilung des gleichen Sachverhalts.