In einer körperlich leichten Tätigkeit, "wechselbelastend, nicht dauerhaft überkopfarbeitend, durchgehend in physiologischen Haltungen, wobei die Position selbst zu wählen sein sollte, sodass zwischen Sitzen, Gehen und Stehen frei gewählt werden" könne, und die auf ebenem Gelände ausgeführt werden könne, bestehe eine volle Arbeitsfähigkeit (Pensum 100 %, Leistung 100 %). Eine Bürotätigkeit, wie die aktuelle Tätigkeit bei F., entspreche einer optimal angepassten Tätigkeit (VB 195.1 S. 3). In einer optimal angepassten Tätigkeit liessen sich weder Einschränkungen der Leistung noch ein erhöhter Pausenbedarf begründen.