halte[n]" würden, von einer etwa 10%igen Einschränkung der Arbeitsfähigkeit auszugehen (VB 142.1 S. 8 f.). Insbesondere wegen des Rückenleidens bestehe in der angestammten Tätigkeit seit Juni 2014 keine Arbeitsfähigkeit mehr (VB 142.1 S. 9). In einer angepassten Tätigkeit bestehe eine 80%ige Arbeitsfähigkeit "wegen vermehrter Pausen". Ab dem Operationsdatum vom 28. November 2014 habe für maximal neun Monate eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit in einer Verweistätigkeit bestanden. Ab dann könne bis zum 25. Oktober 2018 eine mindestens 80%ige Arbeitsfähigkeit attestiert werden. Vom 25. Oktober bis maximal Ende Dezember 2018 könne eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit attestiert werden.