"1. Die angefochtene Verfügung vom 15.03.2022 sei vollumfänglich aufzuheben und dem Beschwerdeführer seien die gesetzlich geschuldeten Leistungen, insbesondere eine Rente der Invalidenversicherung, zuzusprechen. 2. Eventualiter sei die Sache an die Beschwerdegegnerin zur ordnungsgemässen Abklärung des Sachverhalts zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin." Zudem ersuchte er um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege sowie Rechtsvertretung. -3-