In der Folge gewährte ihm die Beschwerdegegnerin berufliche Eingliederungsmassnahmen in Form einer Umschulung in den kaufmännischen Bereich (Handelsschule), welche der Beschwerdeführer im Januar 2017 erfolgreich abschloss. Nachdem der Beschwerdeführer gegen den rentenablehnenden Vorbescheid vom 1. September 2017 Einwände erhoben hatte, veranlasste die Beschwerdegegnerin auf Empfehlung des RAD eine polydisziplinäre Begutachtung (Gutachten der MEDAS Bern vom 18. März 2019). Daraufhin stellte sie den MEDAS-Gutachtern Rückfragen, zu welchen diese am 27. September 2019 Stellung nahmen. Nach Rücksprache mit dem RAD gab sie zudem eine bidisziplinäre (neurologische und orthopädische) Ver-