Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht, holte die Akten der Krankentaggeldversicherung (Allianz) ein und liess den Beschwerdeführer durch den Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) rheumatologisch untersuchen. In der Folge gewährte ihm die Beschwerdegegnerin berufliche Eingliederungsmassnahmen in Form einer Umschulung in den kaufmännischen Bereich (Handelsschule), welche der Beschwerdeführer im Januar 2017 erfolgreich abschloss.