1. Der 1969 geborene, zuletzt als Solartechniker tätig gewesene Beschwerdeführer meldete sich am 27. Januar 2015 (Posteingang: 20. Februar 2015) bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht, holte die Akten der Krankentaggeldversicherung (Allianz) ein und liess den Beschwerdeführer durch den Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) rheumatologisch untersuchen.