3.3. Die Vorgehensweise bei der Ermittlung des Invalideneinkommens durch die Beschwerdegegnerin entspricht der langjährigen Praxis des Bundesgerichts. Dieses hielt in E. 9 seines zur Publikation vorgesehenen Urteils 8C_256/2021 vom 9. März 2022 im Wesentlichen fest, eine Änderung -5-