16 ATSG sowie den Anspruch auf ein faires Verfahren nach Art. 6 EMRK, weil von einer falschen statistischen Annahme betreffend die Lohnhöhe einer gesundheitlich eingeschränkten Person ausgegangen und der Beweis eines korrekten Invalideneinkommens damit vereitelt" werde (vgl. Beschwerde S. 3 ff.). Folglich ist nachfolgend lediglich die Ermittlung des Invalideneinkommens in der angefochtenen Verfügung zu überprüfen.