Aufgrund der dagegen erhobenen Einwände nahm die Beschwerdegegnerin Rücksprache mit ihrem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und liess den Beschwerdeführer daraufhin durch das Medizinische Gutachtenzentrum Region St. Gallen, Rorschach (MGSG), polydisziplinär begutachten (Gutachten vom 21. April 2021). Nach neuerlich durchgeführtem Vorbescheidverfahren sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 17. Dezember 2021 mit Wirkung ab dem 1. Juni 2018 eine bis 30. September 2018 befristete Viertelsrente zu. 2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 17. Januar 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: