Mit Vorbescheid vom 29. August 2019 stellte sie dem Beschwerdeführer rückwirkend ab dem 1. Juni 2018 eine bis 30. September 2018 befristete Dreiviertelsrente in Aussicht. Aufgrund der dagegen erhobenen Einwände nahm die Beschwerdegegnerin Rücksprache mit ihrem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und liess den Beschwerdeführer daraufhin durch das Medizinische Gutachtenzentrum Region St. Gallen, Rorschach (MGSG), polydisziplinär begutachten (Gutachten vom 21. April 2021).