Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Der 1972 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 12. Oktober 2016 unter anderem unter Hinweis auf eine koronare Dreigefässerkrankung, Schmerzen in der linken Schulter und ein chronisches pseudoradikuläres Schmerzsyndrom bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin diverse Abklärungen. Mit Vorbescheid vom 29. August 2019 stellte sie dem Beschwerdeführer rückwirkend ab dem 1. Juni 2018 eine bis 30. September 2018 befristete Dreiviertelsrente in Aussicht.