4.3.2. Auch dieses Schreiben von Dr. med. O. vom 21. April 2022 vermag die Einschätzung des RAD-Arztes Dr. med. G. nicht in Frage zu stellen. So legte Dr. med. O. nicht dar, inwiefern sich der – seit Jahren bekannte – Diabetes auf die Arbeitsfähigkeit auswirke. Nämliches gilt betreffend die Adipositas. Eine solche bewirkt im Übrigen rechtsprechungsgemäss grundsätzlich ohnehin keine leistungsbegründende Invalidität, wenn sie keine körperlichen oder geistigen Schäden verursacht und nicht die Folge von solchen Schäden ist (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_496/2012 vom 19. September 2012 E. 2.2).