4.3. 4.3.1. Dr. med. O. hielt in seinem Antwortschreiben vom 21. April 2022 auf einen (nicht aktenkundigen) Brief des Rechtsvertreters des Beschwerdeführers fest, es sei "unzulässigerweise" nur die orthopädische Situation beurteilt worden, obwohl die Depression und der sehr schlecht eingestellte Diabetes unter Insulintherapie mit Adipositas die Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers ebenfalls beeinflussten. Er "denke, eine Teilarbeitsfähigkeit besteh[e]", eine konkrete Beurteilung der psychischen und orthopädischen Beschwerden könne er als Diabetologe jedoch nicht vornehmen (BB 3).