Aufgrund dieses Befundes würde er nun "bei praktisch fehlenden Ödemen in den Weichteilen" eine orthopädische Massschuhversorgung mit stabilem knochenübergreifendem orthopädischem Massschuh veranlassen. Der Patient bleibe dauernd arbeitsunfähig für eine stehende und gehende Tätigkeit (VB 191 S. 3).