Das in der Beurteilung vom 25. Juni 2021 definierte Belastungsprofil einer angepassten Tätigkeit sei dem behandelnden Arzt nicht "kundgetan" worden. Die Berichte der beiden behandelnden Ärzte des Kantonsspitals D., Klinik für Orthopädie und Traumatologie, vom 2. und 26. November bzw. 16. Dezember 2021 stünden, soweit sich darin überhaupt eine Beurteilung der Arbeitsfähigkeit finde, demnach diesbezüglich nicht im Widerspruch zu seiner eigenen Beurteilung. Was das MRI des linken Fusses vom 17. November 2021 anbelange, führe die in den adynamischen Bilderzyklen beschriebene progrediente Destruktion der Fusswurzelknochen nicht -7-