Anlässlich der ambulanten Vorstellung vom 29. September 2021 hätten sich im klinischen Befund trotz kaum vorhandener Tragespuren des orthopädischen Schuhwerks "keine Funktionsdefizite, keine fortgeleiteten Entzündungszeichen, keine offenen Wunden, keine Druckdolenz im Bereich der Fascia plantae und unverändert, «wie auch letztes Jahr vorbeschrieben, [ein] trichterförmiges Narbenstück im Bereich des MT-V-Köpfchens links, nicht infiziert anmutend», gezeigt (VB 185 S. 2). Die Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit seitens der behandelnden Arztes sei nach wie vor hinsichtlich der angestammten Tätigkeit erfolgt.