arterielle Hypertonie, Dyslipidämie und der fortgesetzte Nikotinabusus zu keinem Zeitpunkt einen negativen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit gehabt hätten. In einer angepassten Tätigkeit ("wechselbelastend, überwiegend sitzend, ohne Tätigkeiten, welche mit Schlägen und/oder Vibrationen für beide oberen Extremitäten verbunden sind, ohne repetitives Heben von höchstens mittelschweren Lasten bis Lendenhöhe, maximal leichten Lasten bis Schulterniveau, ohne Überkopfarbeiten, ohne Tragen und/oder Heben sowie Bewegen von mittelschweren bis schweren Lasten mit Hubwagen ohne Eigenantrieb und ohne Gerüstarbeiten oder Besteigen von Leitern") bestehe eine volle Arbeitsfähigkeit (VB 173 S. 3).