Tenodese nach POST links vom 19. Januar 2017) in der Arbeitsfähigkeit eingeschränkt sei. In angepassten Tätigkeiten bestehe spätestens seit dem 28. November 2017 eine 100%ige Arbeitsfähigkeit. Dem Beschwerdeführer sei eine mittelschwere Arbeit ohne repetitives Anheben des linken Armes über die Horizontale, ohne repetitive Arbeiten körperfern, ohne Vibrationsbelastungen und mit Einhalten einer Gewichtslimite für den linken Arm von 10 kg ganztägig zuzumuten (VB 77 S. 3). Am 9. Mai 2018 hielt Dr. med. G. an dieser Arbeitsfähigkeitsbeurteilung fest (VB 83 S. 2). -5-