1. Der 1973 geborene Beschwerdeführer meldete sich, nachdem sein erstes, aufgrund von Schulterbeschwerden links eingereichtes, Gesuch um Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV), datierend vom 17. August 2015, von der Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 20. Mai 2019 abgewiesen worden war und er gegen diesen Entscheid Beschwerde erhoben hatte, am 24. September 2019 aufgrund von Schulterbeschwerden rechts abermals zum Bezug von IV-Leis- tungen (berufliche Integration/Rente) an. Die Beschwerdegegnerin, deren Verfügung vom 20. Mai 2019 mit Urteil des hiesigen Versicherungsgerichts