im Wesentlichen an und hielt insbesondere fest, ein Neurom eines der beiden palmaren Fingernerven im Stumpfbereich habe ebenso wie eine mangelnde Weichteilabdeckung als Ursache der geklagten Beschwerden ausgeschlossen werden können. Diese seien vielmehr "auf eine alleinige Narbenüberempfindlichkeit zurückzuführen", weshalb eine intensive Desensibilisierung sowie allenfalls ein Wechsel des Ergotherapeuten empfohlen werde (VB 137, S. 2 f.). 3.3. Dem undatierten Rapport der Arbeitsmarktkontrolle D. über eine auf einer Baustelle in R. durchgeführten Kontrolle vom Nachmittag des 9. Juni 2021, -6-