Er habe daher ab diesem Zeitpunkt keinen Anspruch mehr auf Taggeldleistungen, weshalb die zu viel ausgerichteten Taggelder von Fr. 8'939.50 zurückzufordern seien. Der Beschwerdeführer macht demgegenüber zusammengefasst sinngemäss geltend, er sei ab dem Unfall durchgehend zu mindestens 80 % arbeitsunfähig gewesen und habe daher auch nach dem 9. Juni 2021 Anspruch auf Taggelder.