kannt, wobei diese gestützt auf anamnestische Angaben gar von einer Gewichtszunahme von 40 kg in 18 Monaten ausgingen (VB 208.4 S. 16; VB 208.6 S. 17). Im internistischen Teilgutachten wurde diesbezüglich ausgeführt, es lägen bei der Versicherten "mehrere Risikofaktoren für ein metabolisches Syndrom vor, dass ein erhöhtes Risiko für z.B. kardiovaskuläre Erkrankungen repräsentiert". Derzeit seien jedoch keine Folgeschäden ersichtlich (VB 208.4 S. 21). Soweit Dr. med. I. in ihrem Bericht vom 31. März 2022 ausführte, die Beschwerdeführerin sei im Vergleich zu 2020 deutlich vorgealtert, handelt es sich um keine die Arbeitsfähigkeitseinschätzung beeinflussende Tatsache.