3.2. Die Beschwerdegegnerin stützte sich in der angefochtenen Verfügung vom 11. März 2022 (VB 225) in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf das von ihr veranlasste polydisziplinäre PMEDA-Gutachten vom 10. November 2021 (VB 208). Dieses vereint eine internistische, eine orthopädische und eine psychiatrische Beurteilung und enthält folgende Diagnosen (VB 208.2 S. 10 f.):