1. 1.1. Die 1968 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 15. November 2011 wegen Rücken-, Hüft- und Fussbeschwerden bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Diese tätigte verschiedene Abklärungen in medizinischer, persönlicher und beruflicher Hinsicht und holte ein polydisziplinäres Gutachten (allgemeininternistische, psychiatrische, rheumatologische und orthopädische Untersuchung) bei der ABI Aerztliches Begutachtungsinstitut GmbH, Basel, ein. Gestützt darauf wies sie mit Verfügung vom 22. November 2017 das Rentenbegehren ab.