Arbeitgeberin (VB A1, A22.2) übereinstimmt. Angepasst an die Nominallohnentwicklung zeigte sich für das Jahr 2021 ein versicherter Verdienst von Fr. 45'282.00, der zu einer monatlichen Rente von Fr. 604.00 führte (Berechnungen im Detail in der Verfügung vom 24. Juni 2021 aufgeführt, VB A175.3 und A175.6). Nachdem die rechtsvertretene Beschwerdeführerin diese Berechnung nicht rügt und die Beschwerdegegnerin richtigerweise (Urteil des Bundesgerichts 8C_316/2010 vom 6. August 2010 E. 4.3.3) nicht auf die Totalwerte aller Wirtschaftszweige, sondern auf den Dienstleistungssektor abstellte, hat es damit sein Bewenden.